AMBULANTE REHA
REHA-ANTRAG
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REHA-ANTRAG
Nach folgenden beispielhaft aufgeführten orthopädischen Erkrankungen, Operationen und unfallchirurgischen Eingriffen kann eine ambulante Rehabilitation erforderlich sein:
- Zustand nach Operationen wegen degenerativer (=Verschleiß-) Erkrankungen der Gelenke, z.B. nach Gelenkersatz
- bandscheibenbedingte Erkrankungen
- Zustand nach Bandscheiben-OP
- Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane, Zustand nach Operationen
1.) Eine ambulante Rehabiliation kann bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation auf Empfehlung eines niedergelassenen Arztes bei der zuständigen Rentenversicherung oder Krankenkasse beantragt werden.
2.) Die Beantragung der ambulanten Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt durch den Sozialdienst im Krankenhaus.
Weitere Informationen erteilen auch die Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung:
Service Zentrum Leverkusen
Heinrich-von-Stephan-Straße 24
51373 Leverkusen
Telefon
0214 8323-1963
Service Zentrum Köln
Lungengasse 35
50676 Köln
Telefon
0221 3317-288
bzw. die zuständigen Krankenkassen, sowie unsere hauseigenen Rehaberaterinnen Frau Vitale und Frau Nithammer, Telefon 0214 50 00 42-111.
